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Gewaltmonopol, Brexit, Bürokratie: Zur Aktualität Max Webers in der Politikwissenschaft

Andreas Anter, 24 November 2021

Max Weber hätte sich wohl nicht träumen lassen, dass man 100 Jahre nach seinem Tod nach seiner „Aktualität“ fragen würde. Er hätte darüber womöglich gelacht, denn er war davon überzeugt, dass seine wissenschaftliche Arbeit nach ein paar Jahren überholt sein würde. Nicht weil es ihm an Selbstbewusstsein gemangelt hätte, sondern weil er aus prinzipiellen Gründen glaubte, dass Wissenschaft geradezu den Sinn habe, zu veralten und überholt zu werden.1

Es kam dann, was ihn selbst betrifft, anders. Weber veraltete nicht, sondern er wurde zu einer Figur mit weltweiter Wirkung. Heute gibt es eine weltumspannende Weberindustrie, mit einer nicht mehr überschaubaren Produktion an Publikationen, Kongressen, Vortragsreihen und Blogs, von Berkeley bis Tokio. Sein Werk hat eine solche Faszination, dass man davon süchtig werden kann. Weber kann „zu einer richtigen Droge werden“, wie der Politikwissenschaftler Wilhelm Hennis gesagt hat.2 Er musste es wissen, weil er selber von dieser Droge abhängig war. Außerdem hat Weber eine große Präsenz in den Medien: in Zeitungen und Zeitschriften, in Hörfunk und Fernsehen und im Internet – und nicht zuletzt auf der politischen Bühne. Politiker aller Parteien übertreffen sich darin, Weber zu zitieren. Die Frage ist: Woher kommt das?3

Offenbar können wir mit Weber noch heute etwas anfangen. Wir können mit ihm unsere politische Gegenwart besser verstehen. Weber ist auf diese Weise zu einer Autorität der Politikwissenschaft geworden, einer Autorität, die zu allem und jedem befragt wird. Weberologen werden von Journalisten gefragt: „Was hätte Weber zu Corona gesagt?“ oder: „Was hätte Weber zur EZB gesagt?“ oder: „Was hätte Weber zu Putin gesagt?“

Das Verblüffende ist: Auf all diese Fragen werden auch Antworten gegeben. Man schreibt also Weber auch nach 100 Jahren noch ein Analysepotential zu. In der Tat hat er politische Phänomene und Prozesse mit großer Klarheit und Schärfe erfasst. Und zwar von einem deutenden, einem wertenden Standpunkt aus. Weber wollte keine „objektive“ Antwort auf Problemlagen geben, sondern betonte in seinen politischen Schriften oft genug, dass er von einem wertenden Standpunkt aus argumentiere. Dabei würde man ihn heute wohl in der Tat „eher im konservativen Lager“ verorten4 und nicht mehr in der liberalen Mitte, der er sich in den letzten beiden Jahrzehnten seines Lebens verbunden fühlte.

Wenn ich von „Aktualität“ spreche, meine ich unsere heutige politische Gegenwart. Jede Generation hat ihr eigenes Verhältnis zu Weber. In der Nachkriegszeit debattierten politische Köpfe wie Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzler Adenauer in ihrer Amtskorrespondenz über Weber. Carlo Schmid, einer der Väter des Grundgesetzes, argumentierte auf SPD-Parteitagen mit Weber. Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger, der „Politik als Beruf“ schon als Student gelesen hatte, beschäftigte sich mit Webers Schrift über die Protestantische Ethik und den Geist des Kapitalismus. Helmut Schmidt, von allen bundesdeutschen Führungsfiguren sicher der dezidierteste Weberianer, legitimierte seine nuklearstrategischen Entscheidungen mit Webers „Verantwortungsethik“ und machte diese Ethik zur inoffiziellen Regierungsphilosophie. Schon vor seiner Amtszeit als Bundeskanzler traktierte er in den frühen 60er Jahren gesinnungsethische Parteigenossen wie Gustav Heinemann auf Parteivorstandssitzungen mit Webers „Verantwortungsethik“.5

Man muss an dieser Stelle sagen: Hier ging die Politik der Wissenschaft voraus. Weber wurde von der bundesdeutschen Politikwissenschaft erst relativ spät intensiver rezipiert, nämlich erst ab den späten 60er Jahren. Dann aber umso heftiger. Mit seinen Positionen – etwa zu Staat und Legitimität, zu Macht und Herrschaft oder zu Parlament und Regierung – prägte und prägt er bis heute nachhaltig die politologische Diskussion. Die Weber-Rezeption erstreckt sich von der Theoriebildung bis hin zur empirischen Forschung, so dass sich in der bundesdeutschen wie in der internationalen Debatte eine Weberian tradition entwickelte.6

Damit bin ich bei meinem Thema. Ich möchte Webers Aktualität aus Sicht der Politikwissenschaft an exemplarischen Punkten verdeutlichen, und zwar anhand von drei aktuellen Problemen des Regierens in der Demokratie.

I. Webers Staat

Mein erster Punkt ist der Staat. In der internationalen Politikwissenschaft gehört der Staat heute zu den prominenten Gegenständen des Fachs, wie der Social Science Citation Index zeigt. Ein Blick auf diese Diskussion macht deutlich: Sie ist erstens kontrovers, weil der Staat nur in Widersprüchen beschrieben werden kann, und zweitens kommt man an Weber nicht vorbei. Seine Staatstheorie ist heute weltweit der Ausgangspunkt der meisten Analysen der Staatlichkeit. In der internationalen Staatstheorie hat sich, wie in der Politikwissenschaft, ein Weberian approach etabliert;7 manchmal wird sogar der Gegenstand selbst, der Staat, als modern Weberian state bezeichnet.8

Heute ist Webers Definition des Staates maßgeblich. Sie ist nicht nur die weltweit einflussreichste Staatsdefinition, sondern auch von besonderer Aktualität, da das Gewaltmonopol derzeit stark gefährdet ist. In weiten Teilen Afrikas sowie Latein- und Südamerikas hat es sich bis heute nicht durchsetzen können, stattdessen ist die Gewalt ubiquitär. Nicht zuletzt infolge der globalen Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus ist das Gewaltmonopol inzwischen weltweit gefährdet.9 Umso größer ist die Aufmerksamkeit, die ihm in der Politikwissenschaft derzeit zuteil wird.

Das Gewaltmonopol ist zudem die Bedingung der Möglichkeit von Demokratie. Andernfalls könnten demokratisch legitimierte Entscheidungen weder verbindlich gemacht noch durchgesetzt werden. Eben dies ist das Problem der sog. Failed States. Ohne stabile Staatlichkeit kann sich keine stabile Demokratie entwickeln, wie der Politikwissenschaftler Wolfgang Merkel zeigt: „Eine gesicherte Staatlichkeit ist eine fundamentale Voraussetzung für eine im Inneren friedfertige Demokratie.“10 Dieser Befund führt ihn zu einer engagierten Verteidigung des Nationalstaates: „Gerade in Zeiten [...] supranationaler Übergriffe auf den Bestand nationalstaatlicher Demokratien muss [...] der rechtsstaatlich organisierte demokratische Nationalstaat als normativer Maßstab dafür dienen, wie viel Abwanderung von Entscheidungsrechten auf übergeordnete Ebenen [...] hingenommen werden darf“.11

Hier geht es auch um den Schutz der Demokratie vor Übergriffen der Europäischen Union in den jeweiligen Mitgliedstaaten. Der Politologe Arthur Benz beruft sich auf Weber, wenn er deutlich macht, dass die heutigen Nationalstaaten angesichts der fortschreitenden Entgrenzungen, insbesondere des Wegfalls der Kontrollfunktion von Staatsgrenzen, zunehmenden Gefährdungen ausgesetzt seien.12 Er plädiert dafür, gegenüber der Europäischen Union die Nationalstaaten wieder zu stärken, vor allem auf der Ebene der Gerichte und der Verwaltungen.13

II. Merkels Gesinnungsethik

Damit bin ich bei meinem zweiten Beispiel. Ob Weber mit der heutigen Regierungspolitik in Deutschland und Europa im Großen und Ganzen einverstanden gewesen wäre, wie man gelegentlich lesen kann, muss man stark bezweifeln. Weber war davon überzeugt, dass es im politischen Handeln letztlich immer um die Frage gehe, welche Folgen politische Entscheidungen haben. Nicht von ungefähr prägte er das Konzept der „Verantwortungsethik“, die ja eine Folgenethik ist und sich auf die möglichen Folgen politischer Entscheidungen fokussiert, in Abgrenzung von der sog. „Gesinnungsethik“, die sich allein an abstrakten Prinzipien wie z.B. moralischen Überzeugungen ausrichtet.14

Diese Frage wurde in der Flüchtlingskrise des Jahres 2015 aktuell. Angela Merkels erratische Politik der unkontrollierten Grenzöffnung hätte zweifellos Webers scharfen Widerspruch gefunden, nicht nur weil die Bundesregierung hier elementare Prinzipien staatlichen Handelns preisgab, sondern auch weil Angela Merkel sich einseitig auf die „Gesinnungsethik“ kaprizierte. Die Folge dieses Handelns war ein Kontrollverlust, dessen Folgen wiederum eklatant waren. Sie führten zu Verwerfungen in der bundesdeutschen Gesellschaft, in der sich ein entschiedener Protest gegen Merkels Politik artikulierte, wie auch zu Verwerfungen zwischen europäischen Ländern. Nicht wenige Länder waren von Merkels Politik entgeistert und führten umgehend wieder Grenzkontrollen ein. In einem ZEIT-Interview sagte Frankreichs „meinungsführender Philosoph“ Alain Finkielkraut im November 2015 mit Max Weber: „Ich habe Angst vor Merkels Gesinnungsethik.“15

Das gesinnungsethisch motivierte Handeln Merkels brachte nicht nur das bundesdeutsche Parteiensystem ins Rutschen, sondern auch die Europäische Union ins Wanken, nicht zuletzt, weil Merkels Null-Grenz-Politik am Ende den Ausschlag bei der Entscheidung der Briten für den Brexit gab. Dieser Schritt hatte und hat für den europäischen Zusammenhalt zweifellos unabsehbare Folgen, ich meine: negative Folgen. Der Alleingang der Briten hätte sicher nicht den Beifall des Would-be Englishman Max Weber gefunden, schon allein weil er historisch dachte. Für den europäischen Kontinent lief es nie gut, wenn die Briten sich absetzten. Die Verwerfungen in der bundesdeutschen Gesellschaft wie auch zwischen den europäischen Ländern sind bis heute virulent, auch wenn sie derzeit durch die Corona-Krise vorübergehend überdeckt werden.

III. Europas Superbürokratie

Damit bin ich bei meinem dritten Beispiel. Vor allem die Praxis des Regierens auf EU-Ebene hätte Webers scharfen Widerspruch gefunden. Seine Frage lautete ja, wie man die Übermacht der Bürokratie „in Schranken halten und wirksam kontrollieren“ kann, und wie Demokratie „überhaupt möglich“ ist.16 Diese Frage ist im Hinblick auf die Europäische Union einigermaßen zwingend, denn auf EU-Ebene hat sich längst eine Bürokratie neuer Qualität etabliert, eine transnationale Superbürokratie, die in ihren Netzwerken die Verhandlungen führt und die Entscheidungen trifft.17 Durch die Praxis der multilateralen Vereinbarungen wird die Macht immer mehr in die Brüsseler Bürokratie verlagert.

Hier folge ich Maurizio Bach, der das politische Regime der EU mit Max Weber als ein System bürokratischer Herrschaft analysiert. In Brüssel erleben viele Probleme, mit denen sich Weber beschäftigte, eine Potenzierung, vor allem die fehlenden Instrumente der Verwaltungskontrolle und die Selbstimmunisierung der Bürokratie. Die Europäische Kommission übt zunehmend Rechtsetzungsbefugnisse in den Mitgliedstaaten aus, da das von ihr geschaffene Gemeinschaftsrecht in den Einzelstaaten unmittelbare Geltung hat und von den Parlamenten in das mitgliedstaatliche Recht zu überführen ist, ohne dass die Abgeordneten die Möglichkeiten hätten, auf diese Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Der Prozess der Europäisierung ist daher mit Weber in erster Linie als ein Prozess der Bürokratisierung zu begreifen.18

Durch den „exekutiven Multilateralismus“,19 die Verlagerung politischer Entscheidungen auf die supranationale Regierungsebene, wird der demokratische Prozess letztlich ausgehebelt. Die Bürger, die eigentlich das Recht darauf hätten, an der politischen Willensbildung beteiligt zu sein, sind nunmehr Regeln unterworfen, an deren Entstehen sie nicht einmal theoretisch beteiligt sind.20

Durch eine erfolgreiche Politik der Selbstimmunisierung konnte sich die vielbeklagte Regulierungswut der EU entwickeln. Wie ein vormundschaftlicher Staat greift sie in alle Lebensbereiche ein. Wer was wann wie entscheidet, können die Bürger der Einzelstaaten gar nicht nachvollziehen, geschweige denn kontrollieren. Folgt man Webers Kriterien, dann fehlen hier die entscheidenden demokratischen Instrumente der Verwaltungskontrolle.21 Weber setzte seine Hoffnung hier auf die Parlamente. Wenn man aber fragt: „Was ist mit den Parlamenten der Mitgliedstaaten?“, dann fällt die Antwort ernüchternd aus. Denn der Bundestag – um beim bundesdeutschen Beispiel zu bleiben – ist eher in der Rolle des Erfüllungsgehilfen und hat die zahllosen EU-Entscheidungen in nationales Recht umzusetzen; hier verbleibt ihm kein nennenswerter Spielraum.22 Da die Hälfte der Gesetzesmaterien aus Brüssel kommt, spielt es in der Hälfte der Gesetzesmaterien gar keine Rolle, wer überhaupt im Bundestag sitzt. So wird die Demokratie letztlich ausgehöhlt. Die Demokratie wird hinfällig, „wenn das Parlament Kernbestandteile politischer Selbstbestimmung aufgäbe und damit dem Bürger dauerhaft seine demokratischen Einflussmöglichkeiten“ entzieht, wie das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht hat.23

Wenn man nun fragt: „Was ist mit dem Europäischen Parlament?“, dann fällt die Antwort noch ernüchternder aus, denn diesem Parlament fehlt es schlicht an „den parlamentarischen Kernkompetenzen: der Macht zur Wahl einer Regierung und ihrer Kontrolle sowie die Prärogative der Gesetzgebung“.24 Aus Weberscher Sicht sagt Maurizio Bach, das Europäische Parlament sei „nach verfassungsrechtlichen Standards nur sehr bedingt als Parlament im engeren Sinn zu bezeichnen“, genauer gesagt, sei es „ein Scheinparlament“.25

Dass die EU in der gegenwärtigen Form nicht funktional und wohl auch nicht zukunftsfähig ist, scheint mir evident zu sein. Sie ist ein nicht sinnvoll konstruiertes System, das hauptsächlich mit seiner Selbsterhaltung beschäftigt ist und immer neue Krisen produziert. Die Frage, ob man das System reformieren kann, ist mit Weber eher zu verneinen. Denn der Konstruktionsfehler steckt im System selbst. Daher ist das Demokratiedefizit weder durch eine Reform der EU-Institutionen noch durch eine weitere Zentralisierung zu beheben. Letztere würde nur zur Verschärfung der Konflikte zwischen den Mitgliedstaaten führen. Eine Lösung würde demgegenüber in einem „Rückbau“ der Europäischen Union liegen, wie er von so unterschiedlichen Politologen wie Dirk Jörke und Peter Graf Kielmansegg favorisiert wird,26 so dass politische Entscheidungskompetenzen wieder auf diejenige Ebene zurückverlagert werden, wo die Entscheidungen einer demokratischen Kontrolle unterliegen. Das ist die Ebene des Nationalstaates.

Da es genug Aufgaben gibt, die nur gemeinschaftlich bewältigt werden können, würde man mit Weber eine Lösung bevorzugen, die sich an funktionalen Kriterien orientiert, etwa in Form einer europäischen Konföderation, wie sie Dirk Jörke und Peter Graf Kielmansegg vorgeschlagen haben. Eine solche Konföderation könnte die jeweils anfallenden Aufgaben von Fall zu Fall erledigen, zeitlich begrenzt, nach gemeinsam definierten Aufgabenfeldern. Sie könnte darauf verzichten, die Mitgliedstaaten mit der bisher praktizierten Normierungs- und Vereinheitlichungsmanie zu überziehen.

IV. Fazit

Weber ist ein Denker der Individualität und der Freiheit, wie Christian Marty kürzlich mit Recht bekräftigt hat.27 Von Weber lernen wir: Menschen sind verschieden. Es ist gut, dass sie verschieden sind. Staaten sind verschieden. Es ist gut, dass sie verschieden sind. Vielfalt ist gut.

Es ist kein Zufall, wenn Webers Aktualität sich gerade an kritischen Punkten erweist. Denn er war ein leidenschaftlicher Kritiker seiner politischen Gegenwart, kein Claqueur. Er repräsentiert so ziemlich das Gegenteil von dem, was heute als political correctness firmiert.28 Weber glaubte nicht, dass Wissenschaft sich am „Wohlbefinden der Menschen“ orientieren könne,29 sondern dass sie die Menschen vielmehr mit den Realitäten vertraut machen müsse. Wenn es ein Leitmotiv seiner Politischen Wissenschaft gibt, dann ist es der realistische Blick. Nicht von ungefähr setzte sich der Weberian approach zunächst in den verschiedenen Richtungen des Realismus durch. Weber selbst hat das Konzept der „Wirklichkeitswissenschaft“ mitgeprägt, ein Konzept, das bleibend aktuell zu sein scheint.

  1. Max Weber, „Wissenschaft als Beruf“, in: ders., Wissenschaft als Beruf/Politik als Beruf, MWG I/17, hrsg. v. Wolfgang J. Mommsen u. Wolfgang Schluchter in Zusammenarbeit mit Birgitt Morgenbrod, Tübingen 1992, S. 85.
  2. Wilhelm Hennis, „Reiz und Aktualität Max Webers“, in: ders., Max Weber und Thukydides. Nachträge zur Biographie des Werks, Tübingen 2003, S. 169.
  3. Siehe den Beitrag von Dirk Kaesler in diesem Blog.
  4. Hans-Peter Müller, Max Weber. Eine Spurensuche, Berlin 2020, S. 16.
  5. Dazu ausführlich Andreas Anter, „Die westdeutsche Max-Weber-Diskussion und die Begründung der parlamentarischen Demokratie nach dem Zweiten Weltkrieg“, in: Christoph Cornelißen (Hrsg.), Geschichtswissenschaft im Geist der Demokratie. Wolfgang J. Mommsen und seine Generation, Berlin 2010, S. 257-273.
  6. Dazu Andreas Anter, Hinnerk Bruhns, “Max Weber and the Weberian Tradition in Political Science”, in: The SAGE Handbook of Political Science, Vol. 1, hrsg. v. Dirk Berg-Schlosser, Bertrand Badie, Leonardo Morlino, London 2020, S. 233-252.
  7. Vgl. Matthias vom Hau, “State Theory: Four Analytical Traditions”, in: Stephan Leibfried u.a. (Hrsg.), The Oxford Handbook of Transformations of the State, Oxford 2015, S. 131-151, 135ff.
  8. Vgl. Nicolas Lemay-Hébert u.a., “Introduction: Disputing Weberian Semantics”, in: dies. (Hrsg.), Semantics of Statebuilding, New York 2014, S. 1-18,7.
  9. Dazu Andreas Anter, “The Modern State and its Monopoly on Violence”, in: Edith Hanke, Lawrence Scaff, Sam Whimster (Hrsg.), The Oxford Handbook of Max Weber, Oxford 2019, S. 227-236.
  10. Reinhard Merkel, „Staatstheorie oder Demokratietheorie: Wie viel Staat braucht die Demokratietheorie?“, in: Andreas Voßkuhle, Christian Bumke, Florian Meinel (Hrsg.), Verabschiedung und Wiederentdeckung des Staates im Spannungsfeld der Disziplinen, Berlin 2013, S. 300.
  11. Ebd., S. 302.
  12. Arthur Benz, „Ein Gegenstand auf der Suche nach einer Theorie. Ein Versuch, den Wandel des Staates zu begreifen“, in: Andreas Voßkuhle, Christian Bumke, Florian Meinel (Hrsg.), Verabschiedung und Wiederentdeckung des Staates im Spannungsfeld der Disziplinen, Berlin 2013, S. 59-79, 68.
  13. Ebd., S. 70.
  14. Max Weber, „Politik als Beruf“, in: ders., Wissenschaft als Beruf/Politik als Beruf, MWG I/17, hrsg. v. Wolfgang J. Mommsen u. Wolfgang Schluchter in Zusammenarbeit mit Birgitt Morgenbrod, Tübingen 1992, S. 233ff.
  15. Interview Georg Blume/Alain Finkielkraut, „Ich habe Angst vor Merkels Gesinnungsethik“, in: Die Zeit, Nr. 48, 26, November 2015.
  16. Max Weber, „Parlament und Regierung im neugeordneten Deutschland“ (1918), in: ders., Zur Politik im Weltkrieg, MWG I/15, hrsg. v. Wolfgang J. Mommsen u. Gangolf Hübinger, Tübingen 1984, S. 432-596, 465.
  17. Maurizio Bach, Die Bürokratisierung Europas, Frankfurt/New York 1999, S. 33.
  18. Maurizio Bach, „Europa als bürokratische Herrschaft“, in: Gunnar Folke Schuppert u.a. (Hrsg.), Europawissenschaft, Baden-Baden 2005, S. 575-607.
  19. Michael Zürn, “Global Governance and Legitimacy Problems”, in: Government and Opposition, 39 (2004), S. 260-287. Siehe den Beitrag von Michael Zürn in diesem Blog.
  20. Jens Steffek, „Legitimität jenseits des Nationalstaates“, in: Achim Hurrelmann u.a. (Hrsg.), Zerfasert der Nationalstaat?, Frankfurt/New York 2008, S. 179-205, 181.
  21. Max Weber, „Wahlrecht und Demokratie in Deutschland“ (1917), in: ders., Zur Politik im Weltkrieg, S. 223.
  22. Wolfgang Rudzio, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 10. Aufl. Wiesbaden 2019, S. 389.
  23. BVerfGE 129, 124 (169).
  24. Maurizio Bach, „Jenseits der Souveränitätsfiktion. Der Nationalstaat in der Europäischen Union“, in: ders. (Hrsg.), Der entmachtete Leviathan, Baden-Baden 2013, S. 105-124, 113.
  25. Ebd., S. 113.
  26. Dirk Jörke, Die Größe der Demokratie. Über die räumliche Dimension von Herrschaft, Berlin 2019, S. 245; Peter Graf Kielmansegg, „Europa. Neu denken“, in: FAZ, 20. April 2020, S. 6.
  27. Christian Marty, Max Weber. Ein Denker der Freiheit, 2. Aufl. Weinheim/Basel 2020.
  28. Vgl. Hans-Peter Müller, Max Weber. Eine Spurensuche, Berlin 2020, S. 343.
  29. Max Weber, „Der Nationalstaat und die Volkswirtschaftspolitik“ (1895), in: ders., Landarbeiterfrage, Nationalstaat und Volkswirtschaftspolitik, MWG I/4, hrsg. v. Wolfgang J. Mommsen u. Rita Aldenhoff-Hübinger, Tübingen 1993, S. 543-574, 559.
Andreas Anter, Gewaltmonopol, Brexit, Bürokratie: Zur Aktualität Max Webers in der Politikwissenschaft, CAS LMU Blog, 24 November 2021, https://doi.org/10.5282/cas-blog/28
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